Südwestmetall kritisiert geplante Neuregelung für Europäische Betriebsräte

Barta: „Ausweitung der Mitbestimmung durch die Hintertür“


Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat heute den Bericht zum Kommissionsvorschlag über die Änderung der Richtlinie für Europäische Betriebsräte angenommen. Dazu erklärt Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer von Südwestmetall:

„Die geplante Verschärfung dieser EU-Richtlinie ist ein weiteres Beispiel für den sozial- und wirtschaftspolitischen Aktivismus auf EU-Ebene, der weit an den aktuellen Problemlagen und Herausforderungen international agierender Unternehmen vorbeigeht. Im Hauruck-Verfahren legt das EU-Parlament jetzt eine Position fest für spätere Verhandlungen mit EU-Kommission und Europäischem Rat, die jedoch erst in der nächsten Legislatur stattfinden werden.

Im Gegensatz zu früheren Überarbeitungen der Richtlinie soll es dieses Mal keinen Bestandsschutz für bestehende Europäische Betriebsräte geben. Das heißt, dass alle Unternehmen, die solche Gremien auf freiwilliger Basis schon eingerichtet und eine vertrauensvolle sowie maßgeschneiderte Zusammenarbeit im Unternehmen etabliert haben, diese Gremien neu verhandeln müssen.

Doch damit nicht genug: Künftig sollen Europäische Betriebsräte auch unternehmerische Entscheidungen ausbremsen können, wenn sie sich nicht ausreichen informiert und konsultiert sehen, indem sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Damit wird ein Informationsgremium durch die Hintertür zu einem Mitbestimmungsgremium ausgeweitet, eine Kollision mit den Rechten von Betriebsräten und Mitbestimmung nach nationalem Recht ist programmiert. Gerade für die betroffenen, global agierenden Unternehmen ist dies ein weiterer Ballast im internationalen Wettbewerb, der dringend im weiteren Gesetzgebungsverfahren abgeworfen werden sollte.“

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Volker Steinmaier

Referatsleiter Medienarbeit Print, Rundfunk und TV

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