Sie finden hier die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld sowie die Hinweise zum Antragsverfahren:

Fachliche Weisungen Kurzarbeitergeld (Stand: 20.12.2018)

Hinweise zum Antragsverfahren (Gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat umfangreiche Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt. Sie finden sie auf der Webseite der BA. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und an die gültige Rechtslage angepasst:

Informationen zur Kurzarbeit

Abschlussprüfung
Beendet das Unternehmen die Kurzarbeit, folgt die sogenannte Abschlussprüfung. Bei der Prüfung fordert die Arbeitsagentur Unterlagen, Nachweise oder Abrechnungen an und prüft diese intensiv, bei Bedarf auch vor Ort im Betrieb oder beim Steuerberater. Erst nach Ende dieser zeitintensiven Abschlussprüfung wird ein abschließender Bescheid erstellt.

Formular zu Nebeneinkünften bei abhängiger Beschäftigung (Quelle: Bundesagentur, Stand: 20.08.2020)

Formular zu Nebeneinkünften bei Selbstständigkeit (Quelle: Südwestmetall, Stand: 20.08.2020)

Fragebogen zu Neueinstellungen bei Kurzarbeit (Quelle: Regionaldirektion Baden-Württemberg, Stand 26.08.2020)


Bitte beachten Sie, dass bei den Formularen und Links trotz größtmöglicher Sorgfalt und enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden keine Haftung übernommen werden kann.

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