Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat umfangreiche Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt. Sie finden sie auf der Webseite der BA. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und an die gültige Rechtslage angepasst:
Informationen zur Kurzarbeit
Abschlussprüfung
Beendet das Unternehmen die Kurzarbeit, folgt die sogenannte Abschlussprüfung. Bei der Prüfung fordert die Arbeitsagentur Unterlagen, Nachweise oder Abrechnungen an und prüft diese intensiv, bei Bedarf auch vor Ort im Betrieb oder beim Steuerberater. Erst nach Ende dieser zeitintensiven Abschlussprüfung wird ein abschließender Bescheid erstellt.