Tarifpolitik - Arbeitsgestaltung - Arbeitswelt

Überblick tarifvertragliche Regelungen der M+E-Industrie Baden-Württemberg

Hier finden Sie die wichtigsten Tarifregelungen der M+E-Industrie in Baden-Württemberg. Diesen Überblick können Sie als ausführliche Broschüre herunterladen: Tarifliche Regelungen BW 2026

Wir stellen in der Broschüre zentrale Themen vor, wie die Entgeltstruktur (ERA sowie Einmalzahlungen), die Möglichkeiten zur flexiblen Verteilung der Arbeitszeit sowie bei vorübergehenden Änderungen des Arbeitsvolumens. Auf weitere Arbeitsbedingungen gehen wir ebenfalls ein, wie z. B. Urlaub, Qualifizierung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (u. a. durch Altersteilzeit). Außerdem geben wir Hinweise zu den tariflichen Ausbildungsregelungen, zum Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit und zu unserem neuen Tarifvertrag zum regionalen Personaleinsatz.

Überblick – Tarifregelungen M+E-Industrie BW

Regelungen zum Entgelt

Die Tarifverträge der M+E-Industrie in Baden-Württemberg regeln sowohl die Höhe und Zusammensetzung des monatlich laufenden Entgelts als auch verschiedene Sonderzahlungen, die jährlich gezahlt werden. Dabei enthält der ERA-Tarifvertrag das tarifliche Vergütungssystem, dessen Entgeltaufbau einheitlich für alle Beschäftigten gilt.

  • Die Tarifkarte mit den monatlichen Grundentgelten für die 17 ERA-Entgeltgruppen finden Sie hier.
  • Eine Übersicht der tariflichen Jahresverdienste einschließlich der tariflichen jährlichen Einmalzahlungen enthält diese Grafik.
  • Neben den Einmalzahlungen mit langjähriger Tradition, wie z. B. dem zusätzlichen Urlaubsgeld, sind in den vergangenen Jahren weitere jährliche Einmalzahlungen hinzugekommen (z. B. Trafobaustein). Aus der Grafik können Sie deren jeweilige Höhe sowie den Auszahlungsmonat entnehmen.
  • Für den Trafobaustein gilt eine automatische Differenzierung: Der Arbeitgeber kann den Trafobausein bei wirtschaftlich schwieriger Situation auf den April des Folgejahres verschieben. Die Pflicht zur Auszahlung entfällt dann bei einer Nettoumsatzrendite von weniger als 2,3 Prozent.

Zu den finanziellen Regelungen gehören auch die Zuschläge bei Schichtarbeit, die Alters- und Verdienstsicherung sowie Leistungen im Falle von Krankheit.

Regelungen zur Arbeitszeit – Volumen

Die tarifliche Arbeitszeit in der M+E-Industrie beträgt 35 Stunden pro Woche. Diese dient als Basis für die Entgeltwerte der ERA-Entgeltgruppen.
Individuell kann auch eine kürzere Arbeitszeit oder eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden vereinbart werden. Das Entgelt wird dann entsprechend angepasst. Wichtig ist:

  • Übersteigt die durchschnittliche Arbeitszeit aller Beschäftigten am Jahresende 36,5 Stunden, hat der Betriebsrat ein Widerspruchsrecht, falls der Arbeitgeber weitere Verträge mit mehr als 35 Stunden pro Woche abschließen möchte.
  • Bei Verträgen über 35 Stunden können sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte einseitig die Arbeitszeit wieder auf 35 Stunden reduzieren, mit entsprechender Entgeltanpassung.

Bei geringer Auslastung, also einem Arbeitskräfteüberhang, können sich die Betriebsparteien kollektiv auf eine Arbeitszeitabsenkung einigen. Das Einverständnis der Beschäftigten ist hierzu nicht erforderlich. In der Praxis spielen vor allem zwei Varianten eine Rolle:

  • Gesetzliche Kurzarbeit: Die Arbeitszeit kann im Extremfall bis auf null Stunden abgesenkt werden. Entgeltverluste werden partiell durch Kurzarbeitergeld ausgeglichen, wobei der Arbeitgeber einen zusätzlichen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld leistet.
  • Der Arbeitgeber kann mit dem Betriebsrat eine geringfügige Absenkung der Arbeitszeit um bis zu 5 Stunden pro Woche vereinbaren. Das Entgelt reduziert sich ohne Kompensation im gleichen Umfang. Tarifgebundene Unternehmen haben durch dieses Instrument einen deutlichen Vorteil, da das Gesetz eine solche Möglichkeit nicht kennt.

Falls sich die Betriebsparteien nicht einigen können, erfolgt die Konfliktlösung über die tarifliche Schlichtungsstelle.

Regelungen zur Arbeitszeit – Verteilung

Der Manteltarifvertrag bietet verschiedene Optionen zur flexiblen und bedarfsgerechten Verteilung des Arbeitszeitvolumens. In der Praxis wird eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit oft über Zeitkonten (Erfassung und Saldierung) gelöst. Welche Modelle wie zur Anwendung kommen, muss nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit dem Betriebsrat vereinbart werden.

  • Freischichtmodelle dienen der Optimierung der Anlagenauslastung. Die Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit wird durch Freischichten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ausgeglichen.
  • Bei arbeitgeber- oder arbeitnehmergesteuerten Arbeitszeitkonten mit Ausgleichszeitraum kann die Arbeitszeit ohne festen Rhythmus verteilt werden, sofern die vertragliche Arbeitszeit im Durchschnitt von 12 Monaten erreicht wird.
  • Das flexible Arbeitszeitkonto ist ein rein arbeitgebergesteuertes Konto zum Ausgleich von betrieblichen Auslastungsschwankungen. Wie die Grafik zeigt, liegt der große Vorteil  darin, dass weder tarifliche Vorgaben für einen Ausgleichszeitraum noch für den maximalen Kontenrahmen bestehen.
  • Das Langzeitkonto ist hingegen ein vom Beschäftigten gesteuertes Konto, das der persönlichen Lebensarbeitszeitplanung dient, z. B. für ein Sabbatical oder eine Freistellung vor dem regulären Rentenbeginn.
Regelungen zur Ausbildung

Im Manteltarifvertrag Ausbildung haben Südwestmetall und IG Metall verschieden Regelungen getroffen, wie Ausbildungsverhältnisse und teilweise auch die betrieblichen Praxisphasen bei Studierenden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg durchgeführt werden.
Die wöchentliche tarifliche Ausbildungszeit ohne Pausen beträgt 35 Stunden. Die aktuelle Ausbildungsvergütung finden Sie auf dieser Tarifkarte.

Im Unterschied zu DHBW-Studierenden haben Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung in der Regel einen Anspruch auf Übernahme bzw. auf ein Angebot für ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis

Regelungen zur Leih-/Zeitarbeit

Zeitarbeitnehmer sind nicht beim Einsatzunternehmen, sondern bei einem Verleihunternehmen angestellt. Grundsätzlich beschränkt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Einsatzdauer auf 18 Monate, wobei Tarifverträge längere Zeiträume festlegen können. Diese Öffnungsklausel haben die Tarifvertragsparteien in der M+E-Industrie genutzt:

  • Zeitarbeitnehmer können bis zu 48 Monate eingesetzt werden, sofern Arbeitgeber und Betriebsrat dies in einer Betriebsvereinbarung festlegen.
  • Ohne Betriebsvereinbarung muss dem Leiharbeitnehmer spätestens nach 24 Monaten die Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis angeboten werden.
Regionaler Personaleinsatz

Dieser Tarifvertrag ermöglicht einen brancheninternen Austausch von Personal zwischen Betrieben der M+E-Industrie in Baden-Württemberg. Die Anwendung des Tarifvertrags setzt voraus, dass beide Betriebsparteien dem Beitritt zustimmen.

Es werden zwei Arten des regionalen Personaleinsatzes unterschieden:

  • Kapazitätsausgleich: Um eine drohende kollektive Absenkung der Arbeitszeit zu verhindern oder zu minimieren.
  • Erprobung: Um drohende Entlassungen zu verhindern.

In jedem Fall ist das Einverständnis der betroffenen Beschäftigten für den Personaleinsatz erforderlich.

Der ERA-Tarifvertrag:
Ein Meilenstein für moderne Entgeltgestaltung in der M+E-Industrie

In einem dynamischen Wettbewerbsumfeld sind transparente und gerechte Vergütungsstrukturen ein entscheidender Standortfaktor. Der Entgelt-Rahmentarifvertrag (ERA-TV), das gemeinsame „Jahrhundertwerk“ von Südwestmetall und IG Metall Baden-Württemberg, bildet das moderne Fundament für die Entlohnung in der Metall- und Elektroindustrie (M+E) in Baden-Württemberg. Er löste die in den bis dahin gültigen Lohn- und Gehaltstarifverträgen verankerte Trennung in der Entlohnung von Arbeitern und Angestellten ab und bietet ein einheitliches System, das Flexibilität und Objektivität vereint.

Effizienz durch klare Strukturen

ERA hat die betriebliche Entgeltlandschaft übersichtlicher gestaltet: Statt dutzender unterschiedlicher Lohn- und Gehaltsgruppen gibt es heute ein einheitliches System mit 17 Entgeltgruppen. Diese Harmonisierung ermöglicht es Unternehmen, gewerbliche, technische und kaufmännische Arbeitsaufgaben nach gleichen und objektiven Maßstäben zu bewerten. Das Ergebnis ist eine hohe interne Entgeltgerechtigkeit bei einer klaren und übersichtlichen Entgeltstruktur im Betrieb.

Die Arbeitsaufgabe im Fokus

Das ERA-System setzt auf eine anforderungsbezogene Bewertung: Entscheidend für das Entgelt ist nicht die individuelle Qualifikation des Einzelnen, sondern die tatsächlich übertragene und ausgeführte Arbeitsaufgabe. Unternehmen profitieren hierbei von zwei bewährten Komponenten bei der Einstufung von Arbeitsaufgaben:

  • Stufenwertzahlverfahren: Die Einstufung der Arbeitsaufgaben erfolgt nach einem Verfahren mit fünf Merkmalen:

         1. Wissen und Können
         2. Denken
         3. Handlungsspielraum / Verantwortung
         4. Kommunikation
         5. Mitarbeiterführung

    Jedes Merkmal wird durch unterschiedliche Anforderungsstufen beschrieben. Jeder Stufe sind Punkte zugeordnet. Die Summer der Punkte ergibt die Entgeltgruppe der jeweiligen Arbeitsaufgabe und bestimmt so das Grundentgelt des Beschäftigten, der diese Arbeitsaufgabe ausführt.

  • Tarifliche Niveaubeispiele: Ein Katalog von 122 durch die Tarifvertragsparteien vereinbarten und damit verbindlichen Tarifbeispielen unterstützt die schnelle und tarifkonforme Einstufung der Arbeitsaufgaben. Die Tarifbeispiele bilden einen verbindlichen Maßstab und geben sichere Orientierung bei der Einstufung.
Leistungsorientierung in der Entlohnung

Mit ERA werden nicht nur die Anforderungen der Arbeitsaufgabe berücksichtig, sondern auch die Ausführung des Einzelnen – also die Leistung. Das Entgelt setzt sich aus dem tariflichen Grundentgelt und einem variablen Leistungsentgelt zusammen. Mit einer Bandbreite von 0 bis zu 30 % und einem betrieblichen Durchschnittsziel von 15 % bietet das System Unternehmen ein wirksames Instrument, um die Leistung Einzelner oder auch von Gruppen gerecht zu honorieren.

Verlässlichkeit und Rechtssicherheit

Für die Mitgliedsunternehmen von Südwestmetall bietet der ERA-TV einen klaren regulatorischen Rahmen. Er sichert faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche und bietet durch die paritätische Mitwirkung der Betriebsparteien eine hohe Akzeptanz in der Belegschaft. Damit bleibt ERA auch nach Jahren der Praxis ein modernes Instrument, um die Herausforderungen der Transformation in den Betrieben erfolgreich zu gestalten.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Erfolgsfaktor nicht nur in Zeiten von Fachkräftemangel und demografischem Wandel

Die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden ist für jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung – erst recht im Zuge des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels. In Ergänzung zum gesetzlichen Arbeitsschutz leistet die betriebliche Gesundheitsförderung hier einen unverzichtbaren Beitrag und stärkt nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit.

Die Metall- und Elektroindustrie übernimmt hier seit Jahren Verantwortung. Viele Unternehmen investieren freiwillig und mit großem Engagement in die betriebliche Gesundheitsförderung – zusätzlich zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Sie schaffen gesundheitsförderliche Arbeitsplätze, fördern Bewegung, unterstützen Prävention und stärken die psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen zeigen dabei täglich, wie praxisnah und wirksam Gesundheitsförderung im Betrieb gestaltet werden kann.

Betriebliche Gesundheitsförderung ist kein Selbstzweck. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Motivation, Leistungsfähigkeit und Fachkräftesicherung. Gesunde Beschäftigte sind eine zentrale Voraussetzung für Innovation, Produktivität und wirtschaftlichen Erfolg.

Umso wichtiger ist es, dass die Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzt. Unternehmen brauchen keine zusätzlichen Vorgaben und keinen „Arbeitsschutz 2.0“, sondern mehr Freiräume für passgenaue Lösungen. Betriebliche Gesundheitsförderung funktioniert dann besonders gut, wenn sie freiwillig, flexibel und nah an der betrieblichen Praxis gestaltet werden kann.

Deshalb setzen wir uns dafür ein:

  • steuerliche Anreize für Gesundheitsförderung deutlich zu verbessern
  • bürokratische Hürden abzubauen
  • die betriebsärztliche Versorgung zukunftsfest und digitaler aufzustellen
  • insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit praxisnahen Beratungsangeboten besser zu unterstützen
  • Doppelstrukturen zwischen Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherung zu vermeiden
  • Dokumentations- und Nachweispflichten im Arbeitsschutz spürbar zu reduzieren
  • Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen einfacher und praktikabler zu gestalten
  • branchenspezifische Handlungshilfen für Betriebe auszubauen

Gleichzeitig brauchen wir eine stärkere Gesundheitskompetenz in der gesamten Gesellschaft. Prävention beginnt nicht erst im Betrieb. Wer dauerhaft gesunde Arbeit ermöglichen will, muss Gesundheitsbildung, Eigenverantwortung und Präventionsbewusstsein insgesamt stärken.

Klar ist: Die Unternehmen stehen zu ihrer Verantwortung. Aber nachhaltige Gesundheitsförderung gelingt nur gemeinsam – mit einer Politik, die auf Vertrauen statt auf zusätzliche Regulierung setzt. Denn ein starker Wirtschaftsstandort braucht starke Unternehmen. Und starke Unternehmen brauchen gesunde Beschäftigte.

Zurück
Zurück