Beschäftigte erhalten nach dem in Deutschland geltenden Entgeltfortzahlungsgesetz bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu sechs Wochen die Vergütung fortgezahlt (sog. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Im Anschluss an die Entgeltfortzahlung gewährt die Krankenversicherung ein sog. Krankengeld, das jedoch geringer ist als die Entgeltfortzahlung.
In diesem Fall sieht der Tarifvertrag einen Zuschuss zum Krankengeld vor, der die Differenz zur Entgeltfortzahlung ausgleicht. Der Zeitraum, für den ein solcher Zuschuss zu gewähren ist, hängt von der Betriebszugehörigkeit ab: nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit ist ein Zuschuss für einen Monat zu gewähren, nach vierjähriger Betriebszugehörigkeit für zwei Monate und ab einer sechsjährigen Betriebszugehörigkeit für drei Monate.