Überblick Tarifregelungen M+E BW

Hier finden Sie allgemeine Hinweise zu den nachfolgenden tariflichen Regelungen. Diesen Überblick können Sie als Broschüre herunterladen: Tarifliche Regelungen BW

Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg regeln sowohl die Höhe und Zusammensetzung des monatlich laufenden Entgelts als auch verschiedene Sonderzahlungen, die jährlich gezahlt werden.

Der Manteltarifvertrag enthält sowohl Regelungen zum Umfang (Volumen) der geschul­deten Arbeitszeit als auch zu den Möglichkeiten, wie die Arbeitszeit verteilt werden kann. Dabei sieht der Tarifvertrag vielfältige Möglichkeiten vor, wie die Arbeitszeit variabel angepasst werden kann. Bei der Gestaltung der passenden Arbeitszeitmodelle besteht nach den Vorgaben des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes immer ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass Betriebsräte sinnvolle Modelle, die der Tarifvertrag an sich ermöglichen würde, verhindern.

Es geht hier z.B. um Themen wie Urlaub, Qualifizierung sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Die Tarifvertragsparteien haben verschiedene Regelungen getroffen, wie Ausbildungsver­hältnisse und teilweise auch die betrieblichen Praxisphasen bei Dualen Studiengängen durchgeführt werden.

Der TV LeiZ bietet den tarifgebundenen Betrieben eine längere Überlassungsdauer im Vergleich zur gesetzlichen Regelung.

Der TV zum Regionalen Personaleinsatz M+E BW ermöglicht seit 1. März 2025 eine brancheninterne und unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung.

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