04 REGELUNGEN ZUR AUSBILDUNG

1. AUSBILDUNGSZEIT, URLAUB

Die wöchentliche tarifliche Ausbildungszeit ohne Pausen beträgt für Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) 35 Stunden.

Ebenfalls vergleichbar wie die Beschäftigten haben Auszubildende einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Bei DHBW-Studierenden ist ein Urlaubsanspruch zwischen 25 und 30 Tagen zu vereinbaren.

2. ENTGELT

Die monatliche Ausbildungsvergütung für Auszubildende und DHBW-Studierende beträgt aktuell zwischen 1.267 € im ersten Ausbildungsjahr und 1.513,50 € im vierten Ausbil­dungsjahr.

Außerdem erhalten die Auszubildenden dieselben jährlichen Sonderzahlungen wie Beschäftigte, also einen Trafobaustein in Höhe von 18,4 % (nur für Auszubildende, nicht für Dual Studierende), ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 69 %, das tarifliche Zusatzgeld T-ZUG in Höhe von 27,5 %, einen Zusatzbetrag (je nach Ausbildungsjahr zwischen 229,50 € und 275 €) sowie ein Weihnachtsgeld in Höhe von 55 bzw. 60 %, jeweils bezogen auf die aktuelle monatliche Ausbildungsvergütung.

3. ÜBERNAHME NACH AUSBILDUNGSENDE

Auszubildende mit bestandener Abschlussprüfung haben nach Ende ihrer Ausbildung in der Regel Anspruch auf Übernahme in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis. Aus personenbedingten Gründen oder bei akuten Beschäftigungsproblemen kann der Arbeitgeber von diesem Anspruch auf ein Arbeitsplatzangebot abweichen. Die Rechtsprechung stellt aller­dings hohe Anforderungen an eine solche Ausnahme. Anders als die Auszubildenden haben DHBW-Studierende keinen Anspruch auf Übernahme.

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