01 REGELUNGEN ZUM ENTGELT

Der ERA-TV beinhaltet das Grundentgelt, das Leistungsentgelt sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Belastungszulage.

Die Tarifverträge sehen eine Reihe von jährlichen Einmalzahlungen vor. Aufgrund langjäh­riger Tradition zählen hierzu ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie eine Sonderzahlung im November, die oftmals auch als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet wird.

In den vergangenen Jahren sind allerdings weitere Einmalzahlungen hinzugekommen, die jährlich auszuzahlen sind und die unter bestimmten Voraussetzungen jeweils zweck­gerichtet auch anderweitig verwendet werden können.

Nachfolgend geht es um z.B. Zuschläge für Spätarbeit sowie die Definition von Spätarbeit aus tariflicher Sicht.

Der Tarifvertrag enthält an zwei Stellen besondere finanzielle Absicherungsmechanismen: eine Alterssicherung gegen altersbedingte Entgelteinbußen sowie eine Verdienstsicherung bei Abgruppierungen.

Es geht hier um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und den tariflichen Zuschuss zum Krankengeld.

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