3. Sonderregelungen bei Schichtarbeit

Werden Beschäftigte in Schichtarbeit eingesetzt, fallen hierbei bestimmte Zusatzleistungen an:

  • Für jede Spätarbeitsstunde fällt ein Zuschlag von 20 % an. Spätarbeit liegt dann vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit nach 12 Uhr beginnt und nach 19 Uhr endet.
  • Für jede Nachtarbeitsstunde ist ein Zuschlag von 30 % zu gewähren. Dies ist in allen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr geleisteten Arbeitsstunden der Fall.
  • Bei einem Einsatz im Dreischichtbetrieb oder in Dauernachtschicht besteht in jeder Schicht ein Anspruch auf eine halbe Stunde bezahlte Pause.
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