In vielen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie werden Leiharbeitnehmer als flexible Personalreserve eingesetzt. Ein Leiharbeitnehmer ist nicht vom Einsatzunternehmen selbst angestellt, sondern hat ein Arbeitsverhältnis mit einem Verleihunternehmen. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist die Dauer eines solchen Einsatzes grundsätzlich auf 18 Monate beschränkt. Allerdings können die Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche in einem Tarifvertrag auch längere Einsatzdauern regeln. Hiervon haben die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie Gebrauch gemacht. Der Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit regelt, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer von bis zu 48 Monaten eingesetzt werden können, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat hierauf in einer Betriebsvereinbarung verständigen. Existiert keine Betriebsvereinbarung, müsste einem Leiharbeitnehmer spätestens nach 24 Monaten eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis angeboten werden.