02 REGELUNGEN ZUR ARBEITSZEIT

Hier wird u.a. dargestellt, wie die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als 35 Stunden/Woche verlängert werden kann.

Der Tarifvertrag enthält Werkzeuge, mit deren Hilfe im Bedarfsfall mehr Arbeitsvolumen generiert werden kann, durch die aber in Phasen mit zu wenig Arbeit die Arbeitszeit auch abgesenkt werden kann. Dies setzt entsprechend den Vorgaben des Betriebsver­fassungsgesetzes jeweils eine Zustimmung des Betriebsrats, nicht aber der betroffenen Beschäftigten voraus.

Von dem Volumen der Arbeitszeit zu unterscheiden ist die Frage, wie Arbeitszeit verteilt wird.

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