4. Sonstige Regelungen

Der Manteltarifvertrag enthält eine Reihe von weiteren Regelungen, z.B.

  • Vergütung von Reisezeiten
  • Freistellungsansprüche bei bestimmten familiären Ereignissen, Arztbesuchen o.ä.
  • Regelungen zur Vergütung und Nacharbeit bei Betriebsstörungen
  • Zahlungen an Hinterbliebene im Fall des Todes eines Beschäftigten
  • Ausschlussfristen

In vielen Punkten gibt es hierzu auch gesetzliche Regelungen, die der Tarifvertrag wiederholt oder auch – teilweise zugunsten des Arbeitgebers – modifiziert.

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