Der Manteltarifvertrag enthält eine Reihe von weiteren Regelungen, z.B.
- Vergütung von Reisezeiten
- Freistellungsansprüche bei bestimmten familiären Ereignissen, Arztbesuchen o.ä.
- Regelungen zur Vergütung und Nacharbeit bei Betriebsstörungen
- Zahlungen an Hinterbliebene im Fall des Todes eines Beschäftigten
- Ausschlussfristen
In vielen Punkten gibt es hierzu auch gesetzliche Regelungen, die der Tarifvertrag wiederholt oder auch – teilweise zugunsten des Arbeitgebers – modifiziert.