Zusätzlich zum ERA-Grundentgelt erhält ein Arbeitnehmer nach der Einarbeitungszeit – und damit spätestens nach sechs Monaten – ein individuelles Leistungsentgelt. Es geht dabei um die persönliche Leistung eines jedes Beschäftigten, wobei das Leistungsentgelt zwischen 0 und 30 Prozent des ERA-Grundentgelts beträgt.
Es gibt für den Arbeitgeber drei mögliche Methoden, um die Leistung zu ermitteln:
- Beurteilen
- Kennzahlenvergleich (z. B. im Rahmen eines Akkord- oder Prämiensystems)
- Zielerfüllung nach Zielvereinbarung