Grundsätzlich bleiben die 35 Stunden pro Woche als tarifliche Ankerarbeitszeit sowie die Quote von 18 Prozent für 40 Stunden-Verträge bestehen. Der Abschluss ermöglicht jedoch eine Öffnung des tariflichen Arbeitszeitvolumens nach oben.
Für bereits bestehende höhere Quoten (30 bzw. 50 Prozent) sind nun weitergehende Zugänge möglich, so dass mehr Betriebe die höheren Quoten nutzen können:
- Wird im Betrieb ein Fachkräftemangel nachgewiesen, kann die Quote per Betriebsvereinbarung auf bis zu 30 Prozent erhöht werden (war bisher bereits im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zur Zeitarbeit möglich).
- Für eine Anhebung der Quote auf 50 Prozent („Strukturquote“) per Betriebsvereinbarung müssen künftig im Betrieb mindestens die Hälfte der Beschäftigten in der Entgeltgruppe 12 oder höher (bisher: ab EG14) eingruppiert sein.
Der Betriebsrat hat ein Widerspruchsrecht, wenn die Quoten überschritten werden.
Betriebe, die mit den Quoten-Regeln aus dem bisherigen Tarifvertrag gut leben können, können diese Regeln weiterhin nutzen und in der alten Quotenwelt verbleiben. Sie verzichten damit auf die zusätzliche Flexibilität, bekommen aber auch kein verschärftes Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei Überschreitung der Quote.