Arbeitszeit – Wahloption Geld/Zeit

 

Ab 2019 können bestimmte Beschäftigtengruppen zwischen Geld oder Zeit wählen. So können sie auf die 27,5 Prozent eines Monatsentgelts (T-ZUG) verzichten und stattdessen 8 zusätzliche freie Tage wählen.

Arbeitszeit – Wahloption Geld & Zeit

Die Wahloption gilt für Beschäftigte:

  • mit Kindern bis 8 Jahre, die im eigenen Haushalt betreut und erzogen werden (für jedes Kind höchstens zwei Mal)
  • mit häuslicher Pflege von nahen Angehörigen (Eltern, Kinder, Ehe- oder Lebenspartner, Schwiegereltern) mit mindestens Pflegegrad 1 (für jeden Pflegefall höchstens zwei Mal).
  • in Schichtarbeit

Für den Anspruch gelten folgende Kriterien:

  • Eltern/Pflegende: 2 Jahre Betriebszugehörigkeit, Vollzeittätigkeit/„verkürzte Vollzeit“
  • 3- und Mehrschicht bzw. Dauernachtschicht: 5 Jahre im Betrieb, 3 Jahre Schicht, Vollzeit
  • Wechsel-/Zweischicht: 7 Jahre im Betrieb, 5 Jahre Schicht (für 2019 noch 15 bzw. 10 Jahre), Vollzeit

Die Betriebe können die Anträge ablehnen, wenn das Arbeitsvolumen, das dadurch entfällt, im Betrieb nicht mit der entsprechenden Qualifikation kompensiert werden kann.

Die Auswirkungen dieser Wahloption – auch die Freistellungszeiten bei verkürzter Vollzeit – werden ab 2019 über zwei Jahre evaluiert.

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