Dr. Wolf: Große Rechtsunsicherheit – deshalb keine weiteren Vergleiche abschließen und rechtliche Mittel ausschöpfen

STUTTGART – Der Metallarbeitgeberverband Südwestmetall hat die baden-württembergische Landesregierung und die Landeshauptstadt Stuttgart dazu aufgefordert, verbindlich auf Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Stuttgart zu verzichten und auch keinem gerichtlichen Vergleich mehr zuzustimmen, der solche Fahrverbote zwingend nach sich ziehen würde.

„Die Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums deckt sich mit unserer juristischen Bewertung, dass es für ein solches Fahrverbot keine rechtliche Grundlage gibt“, sagte der Verbandsvorsitzende Dr. Stefan Wolf am Dienstag in Stuttgart: „Die im Entwurf des neuen Luftreinhalteplans vorgesehene Option, einzelne Strecken für Dieselfahrzeuge schlechter Euro-6-Norm zu sperren – was wie eine Fahrverbotszone wirken würde –,  muss daher komplett gestrichen werden.“

Wolf kündigte an, dass der Verband daran festhalten werde, das bei Professor Dr. Christofer Lenz (Oppenländer Rechtsanwälte) in Auftrag gegebene Rechtsgutachten Ende des Monats zu veröffentlichen: „Wir sind der Auffassung, dass alleine der Bundesgesetzgeber Fahrverbote über die Einrichtung von Umweltzonen regeln kann. Diese bundeseinheitliche Regelung schließt regionale Sonderlösungen explizit aus.“ Ein denkbares totales Fahrverbot für alle Fahrzeuge an Feinstaubtagen bezeichnete Wolf als komplett realitätsfern: „Selbst bei großzügigen Ausnahmen wäre dies nicht nur unverhältnismäßig, sondern würde auch das öffentliche und wirtschaftliche Leben in der Region kollabieren lassen.“

Der Südwestmetall-Vorsitzende appellierte an die Landesregierung, sich im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe zu einem Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge, das am 19. Juli vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt wird, nicht auf einen Vergleich einzulassen und gegen ein etwaiges Urteil Rechtsmittel einzulegen: „Dies hätte eine das Urteil hemmende Wirkung und würde Zeit verschaffen, eine Nachrüstlösung für Euro-5-Diesel auf den Weg zu bringen. Diese würde vielleicht sogar mehr bringen als temporäre Fahrverbote und auch noch nachhaltiger wirken.“ Den Vergleich, den das Land im April 2016 mit zwei Anwohnern am Neckartor in Stuttgart bereits in erster juristischer Instanz geschlossen hatte, bezeichnete Wolf als schweren Fehler: „Geklagt wurde wegen der Schadstoffbelastung, zugesagt wurde eine Verkehrsreduzierung vor Ort. Das war nicht nur ein schiefer Vergleich. Auch wurde die Chance vergeben, über ein Urteil Hinweise für rechtlich mögliche Maßnahmen zu bekommen.“

Der Verbandsvorsitzende kritisierte, dass Fahrverbote nicht nur für Betriebe und Berufspendler gravierende Folgen hätten, sondern auch für die Besitzer von Dieselfahrzeugen mit Euro-5-Norm oder schlechter: „Schon die Androhung von Fahrverboten hat dazu geführt, dass die Preise für gebrauchte Diesel gesunken sind. Also vernichten Fahrverbote Sacheigentum und stellen einen Eingriff in die grundgesetzlich gewährte Eigentumsgarantie dar. Hier muss dringend eine Rechtsabwägung erfolgen.“

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