Vorstandsvorsitzender Dr. Stefan Wolf vor der Presse bei der zweiten M+E Tarifverhandlung 2018
Die Arbeitgeber der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie (M+E) haben in der zweiten Tarifverhandlung und damit noch vor Ablauf der Friedenspflicht ein Angebot vorgelegt.
Es sieht eine Einmalzahlung von 200 Euro für das erste Quartal 2018 sowie eine Erhöhung der Tarifentgelte um 2,0 Prozent ab 1. April 2018 für weitere zwölf Monate vor. Bei diesem Angebot gehen wir davon aus, dass der Tarifabschluss die Möglichkeit für eine bedarfsorientierte und bezahlte Ausweitung des Arbeitszeitvolumens beinhaltet, sagte Dr. Stefan Wolf, Vorsitzender des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, am Donnerstag nach der Verhandlung in Ludwigsburg.
Dieses Angebot sorge dafür, dass die Beschäftigten im kommenden Jahr 2,35 Prozent mehr bekämen und auch nach Abzug der erwarteten Inflation ein reales Plus im Geldbeutel verbleibe. Zudem leisten wir mit diesem Angebot der Vernunft einen Beitrag, dass unsere Unternehmen die großen Herausforderungen, vor denen sie stehen, bewältigen und so einen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten können, sagte Wolf. Darüber hinaus bieten die Arbeitgeber an, die Möglichkeit zu schaffen, bei betrieblichem Bedarf mit allen daran interessierten Beschäftigten einvernehmlich auch 40 Stunden-Verträge abzuschließen, was das tarifliche Monatsentgelt im Einzelfall um weitere gut 14 Prozent steigen lassen würde. Bisher ist dies laut Tarifvertrag nur für 18 Prozent der Beschäftigten möglich.
Der Südwestmetall-Vorsitzende kritisierte gleichzeitig, dass die IG Metall ihrerseits kein Angebot zu den Forderungen der Arbeitgeber vorgelegt habe: Obwohl die IG Metall mit der Kündigung der Manteltarifverträge den Tarifkonflikt unnötig zugespitzt hat, haben wir ein konstruktives Angebot gemacht. Leider ist die IG Metall unserem guten Beispiel nicht gefolgt. Aber nur unser Angebot als unzureichend zu beschimpfen, selbst aber keine konstruktiven Vorschläge zu machen, hilft uns in dieser komplexen Tarifrunde nicht, schnell zu einer Lösung zu kommen.
Wolf forderte die IG Metall erneut auf, ihre Forderung nach einem Lohnzuschlag für Beschäftigte mit Kindern und Pflegeaufwand, die ihre Arbeitszeit vorübergehend absenken, fallen zu lassen. Diese Forderung würde zu einer Ungleichbehandlung von Beschäftigten führen und sei daher ungerecht, diskriminierend und rechtswidrig: Wir können doch nicht ernsthaft über Regelungen verhandeln, die uns in einen rechtswidrigen Tarifvertrag führen würden. Auch Überlegungen der IG Metall, dann eben allen Teilzeitbeschäftigten eine Aufstockung ihrer Arbeitszeit auf 28 Stunden und damit den Anspruch auf den Lohnzuschlag zu ermöglichen, erteilte er eine klare Absage: Erstens bleibt auch diese Forderung rechtswidrig. Zweitens kann der Vorschlag doch nicht ernst gemeint sein, dass Beschäftigte einen Anspruch auf längere Arbeitszeit und höhere Bezahlung bekommen, selbst wenn kein betrieblicher Bedarf vorliegt.
Die dritte Verhandlung in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie findet nun am 11. Januar 2018 in Böblingen statt.
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