Südwestmetall-Vorsitzender kritisiert Entscheidung der Großen Koalition scharf, nicht allen Arbeitgebern Auskunftsrecht über Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten einzuräumen

Porth: „Politik hat Arbeitgebern zahlreiche Pflichten in der Pandemie-Bekämpfung auferlegt, verwehrt ihnen aber nötige Rechte, um diese auch optimal erfüllen zu können“
Südwestmetall Vorsitzender Wilfried Porth

Südwestmetall-Vorsitzender Wilfried Porth

03.09.2021

Die Metallarbeitgeber im Südwesten kritisieren die Entscheidung der Großen Koalition scharf, nicht allen Arbeitgebern ein Auskunftsrecht über den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten einräumen zu wollen. „Im Zuge der Pandemie-Bekämpfung wurden den Arbeitgebern zahlreiche Pflichten zum Gesundheitsschutz auferlegt, aber so gut wie keine Rechte, um diese auch optimal erfüllen zu können“, sagte der Südwestmetall-Vorsitzende Wilfried Porth am Freitag in Stuttgart. „So müssen die Arbeitgeber beispielsweise die Gefährdungslage jedes einzelnen Mitarbeiters am Arbeitsplatz einschätzen und dann die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Aber wie sollen sie das machen, wenn sie nicht den Impf- oder Genesenenstatus des Beschäftigten kennen?“, fragte er.

Erneut habe die Politik in der Pandemie den individuellen Datenschutz über den kollektiven Gesundheitsschutz der Belegschaften gestellt, monierte Porth: „In der öffentlichen Diskussion wird der Popanz aufgebaut, die Arbeitgeber wollten den kompletten Schutz der persönlichen Daten der Beschäftigten aushebeln. Das ist blanker Unsinn. Alles was wir wollen, ist ein zeitweiliges Auskunftsrecht zum Impf – oder Genesenenstatus der Mitarbeiter, damit wir an jedem Arbeitsplatz die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Angestellten einleiten können. Damit können wir in letzter Konsequenz viele Menschenleben retten.“

Südwestmetall ginge deshalb wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier davon aus, dass die heutige Entscheidung über ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber in besonders sensiblen Bereichen nur ein erster Schritt sein könne, dem weitere folgen müssten, sagte Porth. Es könne nicht sein, dass den Arbeitgebern verwehrt bleibe, was im öffentlichen Raum längst breit akzeptierte Realität sei, unterstrich er: „Vor jedem Restaurant- oder Kinobesuch muss der Impf- oder Genesenenstatus offengelegt werden. Warum soll es nicht möglich sein, für einen bestimmten Zeitraum dies auch gegenüber dem Arbeitgeber zu offenbaren, wenn dadurch für alle Belegschaftsmitglieder ein deutlich besserer Gesundheitsschutz organisiert werden kann?“

vergrößern

Thomas Widder

Referent Kommunikation

VOILA_REP_ID=C1257761:004A5185