Dick: „Vor allem diese Kostenentlastung macht Kurzarbeit zum attraktiven Instrument der Beschäftigungssicherung“
05.11.2021
Die Arbeitgeber der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie (M+E) begrüßen die Ankündigung des Bundesarbeitsministeriums, die Regelungen zum erleichterten Zugang zur Kurzarbeit bis Ende März 2022 zu verlängern. „Es wäre aber konsequent und richtig, wenn zumindest bis dahin auch die Sozialversicherungsbeiträge weiter erstattet werden“, sagte Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, am Freitag in Stuttgart.
Gerade die Kostenentlastung durch die volle Erstattung der SV-Beiträge habe die Kurzarbeit während der Corona-Krise zum attraktiven Instrument der Beschäftigungssicherung gemacht, sagte Dick: „Dies hat maßgeblich geholfen, trotz des schweren wirtschaftlichen Einbruchs Jobs zu retten und die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt einzugrenzen.“ Ohne diese Kostenentlastung werde die Kurzarbeit für die Betriebe zu einem teuren Instrument: „Der Wegfall der Erstattung kann also dazu führen, dass Kurzarbeit weniger genutzt wird und die Unternehmen schneller Stellen streichen. Das kann verhindert werden, wenn die SV-Beiträge weiterhin erstattet werden.“
Aktuell führten enorme Liefer- und Versorgungsengpässe in der Industrie, aber auch in den angrenzenden und nachgelagerten Branchen wie Dienstleistungen und Handel, zu einer konjunkturellen Delle und damit wieder zu einem verstärkten Bedarf an Kurzarbeit, der laut einer aktuellen Umfrage des Verbands voraussichtlich noch weit ins Jahr 2022 anhalten wird. „Genau für solche Fälle ist Kurzarbeit eigentlich konzipiert. Deshalb muss betroffenen Betriebe auch weiterhin ein praktikabler Zugang zur Kurzarbeit zu vertretbaren Kosten möglich sein“, fordert Dick.
Das Argument, dass seit Pandemiebeginn bereits 40 Milliarden Euro für Kurzarbeit aufgewendet wurden und die Kassen deshalb nun leer seien, hält der Südwestmetall-Hauptgeschäftsführer für unzulässig: „Der wirtschaftliche Einbruch in der Corona-Krise hatte seine Ursache ja nicht in der Wirtschaft selbst, sondern war auf staatliche Anordnungen zur Pandemiebekämpfung zurückzuführen. Trotzdem hat man zunächst auf die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen, anstatt die Folgen dieses staatlichen Handelns aus Steuermitteln auszugleichen. Jetzt den Beitragszahlern – Arbeitnehmern und Arbeitgebern – zu sagen, ihr Angespartes in der Arbeitslosenversicherung sei aufgebraucht und es sei deshalb nicht mehr genug Geld da, um Jobs wirkungsvoll zu sichern, wäre zumindest sehr fragwürdig.“