Dr. Schulz: „Die unbürokratische
Ausleihe von Personal schafft eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten“
Der Arbeitgeberverband Südwestmetall und die IG Metall Baden-Württemberg
haben sich auf einen Tarifvertrag verständigt, der den Betrieben der
Metall- und Elektroindustrie (M+E) im Land einen unkomplizierten
Austausch von Personal ermöglicht. „Wir geben den Unternehmen damit ein
Instrument an die Hand, mit dem sie flexibel auf unterschiedliche
Auslastungssituationen reagieren können“, sagte der
Südwestmetall-Vorsitzende Dr. Joachim Schulz am Freitag in Stuttgart.
Bereits in der Tarifrunde im Herbst hatten sich die M+E-Tarifparteien im Land darauf verständigt, Lösungsansätze zu entwickeln, mit denen die Unternehmen insbesondere im Zuge der Transformation besser durch tarifliche Regelungen unterstützt werden können. „In vielen Unternehmen oder Betriebsteilen drohen aktuell aufgrund geringer Auslastung Kapazitätsanpassungen wie Kurzarbeit oder gar Stellenabbau. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Betriebe, die nach wie vor händeringend Personal auf einem leergefegten Fachkräftemarkt suchen“, sagte Schulz: „Hier setzt dieser Tarifvertrag zum regionalen Personaleinsatz an, der durch die unbürokratische Ausleihe von Personal eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten schafft.“
Teilnehmen können die M+E-Unternehmen, die gemeinsam mit dem Betriebsrat freiwillig ihren Beitritt zu diesem Tarifvertrag erklären. „Ohne Unterstützung des Betriebsrats wird ein solches Modell ohnehin nicht funktionieren“, so der Südwestmetall-Vorsitzende. Abgebender und aufnehmender Betrieb sind dann von den gesetzlichen Regelungen befreit, die normalerweise bei der Personalleihe gelten (Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, zeitlich definierte Begrenzung des Einsatzes u.ä.). Diese Abweichung erlaubt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dort, wo ein entsprechender Tarifvertrag gilt. „Wir schaffen damit einen echten Vorteil für Unternehmen, die diesen Tarifvertrag anwenden“, sagte Schulz.
Der Wechsel in ein anderes Unternehmen bleibt auch für die betroffenen Arbeitnehmer freiwillig. Sie bleiben während der Leihe auf der Gehaltsliste ihres bisherigen Unternehmens und erhalten weiterhin ihr bisheriges Entgelt. Die Verrechnung der Kosten erfolgt zwischen den beteiligten Unternehmen unkompliziert und ohne signifikante weitere Kosten. Mit einer ergänzenden Betriebsvereinbarung können Arbeitnehmer den Tarifvertrag auch dazu nutzen, einen Job in einem anderen Unternehmen vorübergehend auszuprobieren, ehe sie sich vielleicht endgültig zu einem Wechsel entscheiden – wenn damit ggf. Entlassungen im abgebenden Betrieb vermieden werden können. Der Tarifvertrag tritt zum 1. März 2025 in Kraft.
Vorläufer für diesen Tarifvertrag gibt es auf lokaler Ebene, z.B. in Esslingen, Ludwigsburg, Waiblingen und Ulm, teils schon seit der Finanzkrise 2008. „Mit dem Tarifvertrag für das gesamte Baden-Württemberg eröffnen wir den Unternehmen noch mehr Möglichkeiten und noch mehr Flexibilität, die sie in diesen herausfordernden Zeiten dringend benötigen“, sagte Schulz: „Er kann damit einen wichtigen Beitrag leisten, in einer Zeit des Umbruchs Beschäftigung zu sichern, auf der einen Seite Unternehmen zu entlasten und auf der anderen Seite Betriebe bei der Suche nach dringend benötigtem Personal zu unterstützen.“