Der Tarifvertrag enthält wirksame Werkzeuge, mit deren Hilfe im Bedarfsfall mehr Arbeitsvolumen generiert werden kann, durch die aber in Phasen mit zu wenig Arbeit die Arbeitszeit auch abgesenkt werden kann.
Erhöhung des Arbeitszeitvolumens
Wird vorübergehend mehr Arbeitsvolumen benötigt, als durch die reguläre Arbeitszeit der Beschäftigten zur Verfügung steht, sieht der Tarifvertrag zwei Möglichkeiten vor:
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber und Betriebsrat Mehrarbeit für den Betrieb oder für definierte Bereiche oder Arbeitnehmer vereinbaren. Die Durchführung der Mehrarbeit ist nicht von einer Einwilligung der Beschäftigten abhängig, sondern kann angeordnet werden.
- Bestehen Arbeitszeitkonten, in deren Rahmen Arbeitszeiten ungleichmäßig verteilt werden können, kann zusätzlich benötigtes Volumen auch durch einen Aufbau von Zeitsalden generiert werden. In Phasen einer geringen Auslastung können zusätzlich erbrachte Stunden dann wieder abgebaut werden. Falls das nicht möglich ist, kann auch eine Auszahlung eines bestimmten Stundenkontingents vereinbart werden. Gesonderte Zuschläge fallen in diesem Fall nicht an. Auch dies bewirkt ein Plus an Arbeitsvolumen.
Verringerung des Arbeitsvolumens
Der Tarifvertrag regelt verschiedene Möglichkeiten, wie die Arbeitszeit abgesenkt werden kann, wenn ein Arbeitskräfteüberhang besteht. Diese Möglichkeiten setzen immer eine Einigung mit dem Betriebsrat voraus, können dann aber gegenüber den Beschäftigten auch ohne deren Einverständnis umgesetzt werden. Der Tarifvertrag bietet u.a. folgende Optionen:
- Zum einen eröffnet der Tarifvertrag die Möglichkeit, die Arbeitszeit im Rahmen von Kurzarbeit abzusenken.
- Ist nur eine eher geringfügige Absenkung der Arbeitszeit bis auf maximal 30 Stunden pro Woche erforderlich, ermöglicht der Tarifvertrag es, eine solche Arbeitszeitabsenkung mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Auch dieses Instrument bietet tarifgebundenen Unternehmen einen deutlichen Vorteil, denn das Gesetz kennt eine solche Möglichkeit nicht.
- Zudem kann die Arbeitszeit auch bei einem länger anhaltenden strukturell bedingten Überhang abgesenkt werden, um Entlassungen zu vermeiden.
Den tarifgebundenen Unternehmen stehen im Vergleich zu nicht tarifgebundenen Unternehmen deutlich flexiblere Möglichkeiten zur Verfügung, auf Personalüberhänge zu reagieren. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass auch in Wirtschaftskrisen Stammpersonal gehalten werden konnte und damit bei Wiederaufleben der Konjunktur auch entsprechend schnell wieder auf eingearbeitete Fachkräfte zurückgegriffen werden konnte.
Verteilung der Arbeitszeit
Da heutzutage eine starre Arbeitszeitverteilung, wie zum Beispiel acht Stunden jeweils Montag bis Freitag, weder im Interesse der Beschäftigten noch des Arbeitgebers ist, lässt der Tarifvertrag vielfältige Möglichkeiten zu, die Arbeitszeit ungleichmäßig zu verteilen. In der Praxis geschieht dies, in dem die täglichen Arbeitszeiten auf Zeitkonten erfasst und saldiert werden. Der Tarifvertrag bietet hierzu unterschiedliche Kontenmodelle an, die mit dem Betriebsrat vereinbart werden können. Dabei ermöglicht der Tarifvertrag mit dem sog. Flexikonto maximalen Spielraum: Bei einem Flexikonto gibt es keine tariflich vorgegebenen Grenzen. Vielmehr definieren hier alleine die Betriebsparteien, welcher Kontenrahmen für Minus- und Plusstunden möglich ist. Und es ist auch kein Zeitraum vorgegeben, innerhalb dessen ein Konto wieder ausgeglichen sein muss.