Laufzeit: 21 Monate (1. Januar 2021 – 30. September 2022)
Bis Juni 2021: Corona-Beihilfe in Höhe von 500 Euro (Auszubildende: 300 Euro)
Februar 2022: Einführung einer neuen jährlichen Sonderzahlung („Trafobaustein“), 2022 in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts, ab Februar 2023 jährlich 27,6 Prozent
2021: Automatische Differenzierung (Streichung) des tariflichen Zusatzbetrags (398,50 Euro) bei Nettoumsatzrendite < 2,3 %
Betriebliche Option, das Weihnachtsgeld zu variabilisieren
Dual Studierende werden in einige tarifliche Regelungen einbezogen
Flächentariflicher Rahmen für optionale betriebliche „Zukunftstarifverträge“, um die Transformation zu gestalten
Tarifliche Option, die Arbeitszeit mit Teillohnausgleich für längere Zeiträume abzusenken
Vereinfachung der tariflichen Arbeitszeitregelungen mit großen Spielräumen für Arbeitsverträge mit mehr als 35 Stunden
Kostenentlastung der Betriebe durch neue Berechnungsweise des Leistungsentgeltdurchschnitts
Verpflichtung zur Überarbeitung und Vereinfachung von Tarifverträgen