Eine Änderung betrifft die Berechnung des betrieblichen Leistungsentgeltdurchschnitts. Erfahrungsgemäß sind die Leistungsentgelte neu eingetretener Beschäftigter geringer als diejenige von länger beschäftigten Arbeitnehmern. Werden Neueintritte für einen längeren Zeitraum aus dem betrieblichen Leistungsentgeltdurchschnitt herausgerechnet, erhöht sich dieser rechnerisch. Dies wiederum kann betrieblich zum Anlass genommen werden, die Bemessung der Leistungsentgelte neu zu justieren. Die zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte modifizierte Berechnung kann und soll also zu positiven Kosteneffekten führen.
Daneben wurden die Spielregeln, nach denen Arbeitsverträge mit mehr als 35 Wochenstunden vereinbart werden können, radikal vereinfacht. Im Tarifvertrag selbst wird zukünftig nur noch eine Bandbreite benannt, innerhalb derer sich der Durchschnittswert der vertraglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten bewegen soll. Teilzeitverträge geben somit automatisch Volumen für Arbeitsverträge mit einer verlängerten Arbeitszeit frei. Neben der Vereinfachung trägt dieses Modell somit auch dazu bei, in Zeiten von Fachkräftemangel mehr Spielraum beim betrieblichen Arbeitszeitvolumen zu ermöglichen.